Satzung Suffa e.V.

Ausschnitt aus der Satzung des gemeinnützigen Vereins Suffa e.V.

Präambel

Im Bewusstsein ihrer Verantwortung vor Allah, dem Herrn der Welten und somit von dem Entschluss erfüllt, seine Zufriedenheit zu erlangen, in Zugehörigkeit zur islamischen Gemeinschaft und mit dem Wunsch getrieben die islamische Identität zu wahren, in Überzeugung von der Würde, den Grundrechten und der Freiheit, die allen Menschen von Allah garantiert wurden, haben sich die im Raum Aachen und Umgebung lebenden Muslime versammelt und die nachstehende Satzung entworfen. So soll sie eine Richtschnur sein, für ein würdevolles und qualitatives Leben in der hiesigen Gesellschaft.

§1 Name und Sitz

  1. Der Verein trägt den Namen: Suffa
  1. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und trägt dann den Zusatz „e.V.“
  1. Sitz des Vereins ist Eschweiler.
  1. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

§2 Vereinszweck

  1. Zweck des Vereins ist die Förderung der islamischen Religion und die Förderung der Jugendhilfe und Erwachsenenbildung. Er soll allen Muslimen, die den Koran und die Sunna des Gesandten Muhammed – Friede und Segen Allahs auf ihm – als gemeinsame Grundlage des Islam anerkennen, das religiöse Leben in unserer Gesellschaft durch Bildung einer Religionsgesellschaft ermöglichen.
  1. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch folgende Maßnahmen:
    1. Errichtung und/oder Betrieb von islamischen Gebetsstätten (Moscheen)
    2. Organisation und Durchführung von religiösen und weiterbildenden Vorträgen, Seminaren und Tagungen, Abhaltung von Gottesdiensten, religiösen Feiern, rituellen Handlungen und sozialen Veranstaltungen
    3. Religiöse Unterweisung von Muslimen und ihren Kindern durch islamischen Religionsunterricht
    4. Errichtung und Pflege eines islamischen Informationszentrums, sowie die Pflege des inner islamischen Dialogs und des interkulturellen Austausches durch Maßnahmen wie in (b).
    5. Die Aufklärung über den Islam durch Informierung der Allgemeinheit über die Medien, Verbreitung von religiösen Schriften, Durchführung von Informationsveranstaltungen und Maßnahmen wie in (b)
    6. Die Beratung und Unterstützung von Jugendlichen in alltäglichen Problemen sowie die regelmäßige Zusammenkunft in unterschiedlichen Altersklassen
  1. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung und strebt die Anerkennung als freier Träger der Jugendhilfe nach §75 SGB VIII an.
  1. Der Verein unterstützt die Förderung sozialer Gemeinschaften zwischen Muslimen im deutschsprachigen Raum untereinander, den Aufbau von Brücken zwischen den Muslimen und der Mehrheitsgesellschaft sowie den Abbau von Missverständnissen und Vorurteilen in der Gesellschaft.
  1. Er nimmt nach Möglichkeit auch die sozialen Interessen ihrer Mitglieder wahr und bemüht sich um Einrichtung und Erhalt erforderlicher Organisationen und Strukturen, die ähnliche Zielsetzungen haben.

§3 Gemeinnützigkeit

  1. Der Verein ist selbstlos tätig. Er verfolgt in erster Linie keine eigenwirtschaftlichen Zwecke.
  1. Die Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.
  1. Es darf keine Person durch Ausgaben, die den Zwecken des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

§4 Mitgliedschaft

  1. Mitglied des Vereins kann jede natürliche und juristische Person werden, die die Zwecke und die Ziele des Vereins unterstützt.
  1. Jedes Mitglied hat einen Mitgliedsbeitrag zu leisten. Die Höhe des Beitrags wird im Mitgliedschaftsantrag definiert.
  1. Eine Mitgliederaufnahme erfolgt durch einen Mitgliedschaftsantrag an den Vorstand.

    Ein gültiger akzeptierter Mitgliedschaftsantrag muss folgende Punkte beinhalten:
    1. Kontaktdaten inkl. E-Mail oder Telefonnummer
    2. Datum des Antrags
    3. Geburtsdatum des Antragstellers
    4. Einwilligungserklärung zu den Vereinszwecken
    5. Genauer Mitgliedsbeitrag (Geldbeträge) oder Antrag auf Freistellung der Zahlung und die Art der Zahlungsmethode 
    6. Unterschrift des Antragstellers (bei nicht Volljährigkeit: Unterschrift des Erziehungsberechtigten) und des Vorstandsvorsitzes
  1. Die Höhe des jeweiligen Mitgliedsbeitrags wird durch den Vorstand vorgeschlagen. Dem Mitgliedsbeitrag muss die Mitgliederversammlung mit einer relativen Mehrheit zustimmen. Im Mitgliedschaftsantrag muss die aktuellste Beitragshöhe aufgezeigt werden.
  1. Mit der Benennung des Grundes können Mitglieder vom Mitgliedsbeitrag befreit werden. Ebenfalls ist es möglich, dass Mitglieder den Mitgliedsbeitrag unterschreiten, sofern hierfür ein Grund aufgeführt wurde. Dies bedarf der Zustimmung des Vereinsvorstandes.
  1. Der Mitgliedschaftsantrag kann schriftlich oder elektronisch erfolgen.

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